Das Urteil, den sogenannten „Black-Friday” als einen Tag für Preisnachlässe zu machen
Es gibt keine Bedenken beim Kauf von Waren an einem Tag, der als „Black Friday" bezeichnet wird, und beim Nutzen von Angeboten und Rabatten, die an diesem Tag gewährt werden, auch wenn dies mit dem Thanksgiving-Fest verbunden ist oder ihm folgt oder Rabatte für den Kauf von Weihnachtsgeschenken angeboten werden. Solange der Käufer erlaubte Dinge kauft und nicht etwas, das für die Feier von Weihnachten wie Geschenke oder Ähnliches genutzt wird. Wenn die Ungläubigen diesen Tag jedes Jahr erwarten und ihn mit Rabatten, Werbeaktionen und Bezeichnungen versehen, sollten wir ihnen nicht in unserem Kauf und Verkauf in diesem Aspekt ähneln und diesen Tag nicht besonders mit Preisnachlässen in unseren Geschäften hervorheben. Wenn jedoch der Verkäufer feststellt, dass die Käufer solche Rabatte erwarten, kann er diejenigen, die es benötigen, an diesem Tag kaufen lassen, wie zuvor erläutert.
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