Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Es gibt nichts daran auszusetzen an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar), wie an Weihnachten, Kleidung, Einrichtungsgegenstände usw. einzukaufen, unter der Voraussetzung, dass man nicht etwas kauft, womit man das Feiern unterstützt oder die Nichtmuslime in ihren Festtagen nachahmt.
In der Antwort auf die Frage Nr. (69558) wurde bereits gesagt, dass es dem Muslim erlaubt ist, seinen Laden während der Festtage der Nichtmuslime zu öffnen, und dies unter zwei Bedingungen:
Erstens:
Er darf ihnen nicht etwas verkaufen, womit er sie in ihrem Ungehorsam/Sünde unterstützt oder etwas, was sie Feiern ihrer Feste gebrauchen.
Zweitens:
Er darf nicht den Muslimen etwas verkaufen, wodurch er ihnen Hilft die Nichtmuslime während dieser Festtage nachzuahmen.
Der Erwerb benötigter Güter ist für den Menschen leichter anzusehen als der Verkauf und das Öffnen des Ladens. Die Grundlage ist der Erlaubnis des Erwerbs. Dabei schadet es nicht, dass es sich zu Zeiten derer Festtage ereignet.
Und Allah weiß es am besten.