Udhhiya
Bezüglich dessen, was vom Opfertier (Udhiya) gegessen und verteilt wird
Beteiligung am Schlachttier von jemandem, der es für das Hochzeitsmahl (Walima) schlachtet und das ausreichende Ausmaß des Hochzeitsmahls
Fazit: Es ist unproblematisch, dass du dir mit deinen Verwandten ein Schlachttier teilst, solange dir ein Siebtel der Kuh zu Teil wird, was du als dein Opfertier (Udhiya) beabsichtigt hast. Weniger als das ist für dich nicht genügend. Die übrigen Beteiligten können sich den Rest aufteilen und wie sie möchten verwenden, für das Hochzeitsmahl oder etwas anderes. Es muss angemerkt werden, dass das erforderliche Alter der Kuh als Opfertier zwei Jahre beträgt, und eine jüngere Kuh nicht genügend ist, selbst wenn sie viel Fleisch besitzt. Siehe dazu die Frau Nr. (41899) Und Allah weiß es am besten.Die Familienmitglieder desjenigen, der ein Opfertier darbringt, dürfen ihre Haare und Nägel in den zehn Tagen von Dhul Hijja schneiden.
Soll der Schächter, während der Schlachtung, die Absicht (mit den Lippen) aussprechen?
Das Opfertier zu schächten ist besser und vorzüglicher als seinen Geldwert zu spenden.
Ist es erlaubt dem Nichtmuslim (Kafir) etwas vom Fleisch des 'Id-Opfertieres (Al-Udhiya) zu geben
Für wie viele Personen ist ein 'Id-Opfertier (Udhiya) ausreichend
Die Zeit für das Schlachten des 'Id-Opfertieres (Al-Udhiya)
Das Urteil bezüglich des Verzehrs oder des Spendens des ganzen 'Id-Opfertieres (Al-Udhiya)
Die Definition der Hausangehörigen, für welche ein einziges 'Id-Opfertier (Udhiya) ausreichend ist