Der Schwur tritt nicht durch die bloße Absicht ein
Der Zweifel an den Schwur grundsätzlich, ist wie wenn man daran zweifelt ob der Schwur eingetreten ist oder er gebrochen wurde. In dem Fall lastet nichts auf dem Zweifelnden in dieser Angelegenheit, da die Grundlage besagt, dass man unschuldig ist, und die Gewissheit verschwindet nicht durch Zweifel. Und der Schwur tritt nicht ein, wenn man darüber denkt, sondern muss ausgesprochen werden.
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