Wenn die Sache so ist, wie sie der Fragende erwähnt hat, über den verantwortlichen Armen, dann soll er den Saa' an sich selbst entrichten, wenn es von seinen Lebensmitteln/seiner Nahrung und der seiner Familie, am Tag des Fests des Fastenbrechens und in dessen Nacht, übrig bleibt. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Beginne mit dir selbst und dann mit denen, die du versorgst.“ Überliefert von Al-Bukhary (2/117, 6/190) und Muslim (2/717, 718, 721), Nr. 1034, 1036 und 1042.
Was diejenigen betrifft, die der Fragende versorgt, wenn diese nichts haben, was sie entrichten können, dann entfällt diese Pflicht, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ [Al-Baqarah:286] Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Man soll nur spenden, wenn man die Mittel dazu hat.“ Überliefert von Al-Bukhary (2/117, 6/190) und Muslim (2/717), Nr. 1034. Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch: „Wenn ich euch etwas gebiete, dann kommt dem nach, soweit ihr könnt.“
Und Allah verleiht den Erfolg.