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Das Urteil über denjenigen, der, ohne Entschuldigungsgrund, sein Fasten abbricht

Question: 232694

Was ist das Urteil über einen geschlechtsreifen, fähigen Mann, der nicht fastet? Was ist seine Strafe im Diesseits?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Das Fasten im Ramadan ist eine der Säulen des Islams. Es ist dem geschlechtsreifen, fähigen Muslim nicht erlaubt das Fasten abzubrechen, außer durch einen Entschuldigungsgrund, wie die Reise, Krankheit etc.. Doch wer das Fasten von nur einem Tag abbricht, ohne einen Entschuldigungsgrund, der hat eine große Sünde begangen und sich selbst der Unzufriedenheit und Strafe Allahs ausgesetzt. Er muss wahrhaftig reumütig zu Allah zurückkehren und den Tag, an dem er das Fasten abgebrochen hat, nachholen, gemäß der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Einige von ihnen erwähnten diesbezüglich einen Konsens.

Siehe die Frage Nr. 234125.

Was den angeht, der absichtlich im Ramadan das Fasten abbricht und dies als erlaubt sieht, der hat eine Tat des Unglaubens begangen.

Und wer den Abbruch des Fastens öffentlich zur Schau stellt, der wird zurechtgewiesen und so bestraft, dass es ihn und seinesgleichen von solch einer schwerwiegenden Tat abhält.

Hier einige Aussagen der Gelehrten diesbezüglich:

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Und wer er das Fasten im Ramadan bricht, und dies als erlaubt erklärt, wobei er wissend über das Verbot ist, muss dafür (in einem islamischen Land und nach dem Urteil eines Richters in Form der Hinrichtung) bestraft werden. Und wenn man aus Frevel das Fasten abbricht, so wird man in dem Maß bestraft, in dem es der Herrscher als angemessen sieht. Doch wenn man dies aus Unwissenheit tat, so muss er darauf hingewiesen werden.“ Aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/473).

Ibn Hajar Al-Haitami sagte: „Die große Sünde Nr. 140 und 141: Einen Tag vom Ramadan nicht zu fasten und es (das Fasten) durch Geschlechtsverkehr oder etwas anderem abzubrechen. Dies ohne einen Entschuldigungsgrund, wie die Krankheit oder Reise.“ Aus „Az-Zawajir“ (1/323).

Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsurteile sagten: „Es gehört zu den großen Sünden, wenn der Rechtsfähige tagsüber im Ramadan sein Fasten abbricht, wenn dies ohne einen islamisch-legitimen Entschuldigungsgrund geschieht.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (10/357).

Schaikh Ibn Baz sagte: „Wer das Fasten eines Tages im Ramadan, ohne einen islamisch-legitimen Entschuldigungsgrund, abbricht, der begeht eine schwerwiegende Tat. Und wer reumütig zu Allah zurückkehrt, dessen Reue wird Allah annehmen. So muss man wahrhaftig zu Allah zurückkehren, indem man das Vergangene bereut, beschließt es nicht zu wiederholen, seinen Herrn oft um Vergebung bittet und sich beeilt diesen Tag, an dem man das Fasten abgebrochen hat, nachzuholen.“

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über das Urteil gefragt, wenn man das Fasten tagsüber im Ramadan, ohne Entschuldigungsgrund, abbricht.

Er antwortete: „Das Abbrechen des Fastens, tagsüber im Ramadan, ohne einen Entschuldigungsgrund, gehört zu den größten Sünden. Dadurch wird der Mensch zu einem Frevler. Er muss reumütig zu Allah zurückkehren und diesen Tag, an dem er das Fasten abgebrochen hat, nachholen.“ Aus „Majmu' Fatawa wa Rasail Al-'Uthaimin“ (19/89).

An-Nasai überlieferte in „Al-Kubra“ (3273), über Abu Umamah, dass dieser den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Während ich schlief, kamen plötzlich zwei Männer, die mich an meine Arme nahmen.“ Er führte den Hadith weiter fort. In diesem sagte er dann: „Dann gingen sie mit mir weiter und ich sah Leute, die an ihren Knieflechsen hingen, mit gespalteten Mundwinkel, aus denen Blut floss. Ich fragte: „Wer sind diese?“ Er antwortete: „Es sind diejenigen, die ihr Fasten gebrochen haben, bevor es ihnen erlaubt wurde.““

Al-Albani stufte dies in „As-Sahiha“ (3951) als authentisch ein. Danach sagte er: „Dies ist die Strafe desjenigen, der fastet und dann absichtlich sein Fasten abbricht, bevor die Zeit des Fastenbrechens eintrifft. Wie ist es dann mit jemandem, der grundsätzlich nicht fastet? Wir bitten Allah um Wohlbefinden und Gesundheit im Dies- und Jenseits.“

Siehe für mehr die Frage Nr. 38747.

Und Allah weiß es am besten.

Source

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