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Ist es für jemanden, der in einem der Länder, in welchem die Tage sehr lang sind, lebt, erlaubt der zeitlichen Orientierung des Königreichs von Saudi Arabien in Sachen Gebet und Fasten zu folgen?

Question: 219806

Ist es für jemanden, der in Schweden ansässig ist, erlaubt nach der Zeitberechnung von Saudi Arabien oder einem anderem arabischen Land, welches nahe zu ihm liegt, seine Gebete, sowie sein Fasten im Monat Ramadan zu richten? Oder soll er es nach dem Land richten, in dem er lebt?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:

Für den Ansässigenin Schweden oder den Ländern, die nahe am Nordpol liegen ,gibt es zweiFälle:
Erster Fall:
Dass er sich in einem Land befindet, in dem Tag und Nacht innerhalb von 24Stunden aufeinander folgen. In diesem Fall ist es nicht erlaubt sein Gebet oderFasten nach der Zeitberechnung eines anderen Landes zu richten. Vielmehr solldieser die fünf Gebete nach den islamisch bekannten Zeiten verrichten aufgrundder Aussage Allahs, erhaben sei Er:
“Verrichte dein Gebet vom Neigen der Sonne anbis zum Dunkel der Nacht, und (lies) den Qur`an bei Tagesanbruch. Wahrlich,(besonders bei der Lesung) des Qur`an bei Tagesanbruch (sind die Engel)zugegen.”  Surah al-Isra’ 17:78, sowie Seiner Aussage:
“wahrlich das Gebet zu bestimmtenZeiten ist für die Gläubigen eine Pflicht.” Surah an-Nisaa’ 4:103
Und es gibt nichts in den Versen und Überlieferungen, dass zwischen einemlangen und kurzen Tag unterscheidet, solange man die Zeiten der Gebete (wannsie beginnen und aufhören) anhand der Zeichen, welche der Gesandte Allahs,Allahs Friede und Segen auf ihm, festlegte, ausmachen kann.

Ebenso istes für ihn verpflichtend den kompletten Tag des Ramadan zu fasten, sei der Taglang oder kurz. Und in der Nacht ist es ihm erlaubt zu essen, zu trinken undGeschlechtsverkehr (mit dem Ehepartner) zu haben, sei sie lang oder kurz. Diesaufgrund Allahs, erhaben sei Er, Aussage:
“Es ist euch erlaubt, euch in der Nacht desFastens euren Frauen zu nähern; sie sind Geborgenheit für euch und ihrseid Geborgenheit für sie. Allah weiß, dass ihr gegen euch selbsttrügerisch gehandelt habt, und Er wandte euch Seine Gnade wieder zu und vergabeuch. So pflegt nun Verkehr mit ihnen und trachtet nach dem, was Allah für euchbestimmt hat. Und eßt und trinkt, bis der weiße Faden von demschwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird. Danachvollendet das Fasten bis zur Nacht. Und pflegt keinen Verkehr mit ihnen,während ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt. Dies sind dieSchranken Allahs, so kommt ihnen nicht nahe! So erklärt Allah den MenschenSeine Zeichen. Vielleicht werden sie (Ihn) fürchten..” Surah al-Baqara 2:187
Zweiter Fall:

Dasser sich in einem Land befindet, in dem Tag und Nacht nicht innerhalb von 24 Stundenaufeinanderfolgen, wie einem Land, in dem der Tag zwei Tage, eine Woche, einMonat oder sogar länger anhält. Dies wäre zum Beispiel ein Land,in welchem die Sonne im Sommer nicht (vollständig) untergeht und im Winternicht (vollständig) aufgeht. Für solche ist es verpflichtend die FünfGebete immer innerhalb von 24 Stunden zu verrichten und hierfür die Zeitenfestzulegen. Denn so hat es der Prophet, Allahs Friede und Segen auf ihm,befohlen, wenn der Dajjal erscheint, an dem ein Tag wie ein Jahr, ein Tag wieein Monat und ein Tag wie eine Woche sein wird, das Gebet und das Fastenbestmöglich zu bestimmen.

Unddie Verdeutlichung dessen wurde bereits behandelt. Nämlich, dass man dasBestimmen der Zeiten anhand des nächstliegendsten Landes, in welchem dieZeiten der Pflichtgebete genau bestimmt werden können, ausmacht.

ZurVerdeutlichung hierfür kann man sich die Antwort zu Frage (106527) anschauen.

Schaikhibn ‘Uthaimin, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte:
„Wenn jemand eine Rechtsprechung erlassen haben sollte, in welcher esheißt, dass wenn man in einem Land in dem der Tag sehr lange ist, seinFasten nach der Tageszeit des saudi-arabischen Königreichs richten soll,so hat dieser einen klaren Fehler begangen und widerspricht hierin Koran undSunnah. Und wir kennen von keinem der Leute des Wissens eine solcheRechtsprechung.
Ja, wenn man in einem Land Lebt, in welchem Nacht und Tag nicht innerhalb von24 Stunden aufeinanderfolgen, wie einem Land, in welcher der Tag zwei ganzeTage, eine Woche, einen Monat oder länger anhält, so sind dieGelehrten der heutigen Zeit verschiedener Meinung: Woran wird Tag und Nacht inLändern, in denen die Tage und Nächte länger als 24 Stundenanhalten, bestimmt?

Sosagten einige von ihnen, man solle Tag und Nacht als gleichlang festlegen,sodass die Nacht 12 Stunden und der Tag ebenso betrage. Denn dies wäreentsprechend der Zeit und des Ortes ausgeglichen.

Anderesagten, die Bestimmung sollte nach der Länge von Tag und Nacht in Makkahund Medina ausgemacht werden, denn dort kam die Offenbarung. So stützt man sichauf die bekannten Zeiten aus Makkah und Medina, wenn für dieses Land keineeigene Zeitspanne für Tag und Nacht bekannt sind.

Undwiederum andere sagten, man solle sich hinsichtlich der Zeitspanne nach demnächstliegenden Land richten, in dem Tag und Nacht innerhalb von 24Stunden aufeinanderfolgen. Und dies ist die Aussage, welche am ehesten richtigist. Denn ein Landmit dem anzuknüpfenwas ihm geographisch am nächsten liegt, ist besser als es mit einemfernliegenden Land anzuknüpfen, da diese sich hinsichtlich der Zeit eherähneln als andere.

Endedes Zitat aus „Majmu’ Fatawa wa Rasaa’il al-‘Uthaimin“ (19/309)

Zweitens:

Esist bekannt was die Bewohner dieser Länder an Erschwernis im Sommerhinsichtlich der Länge der Tage erleben. Jedoch lässt Allah ihreWerke und ihre Geduld nicht verloren gehen und der Lohn für diegottesdienstliche Handlung steigert sich entsprechend der dafür erbrachtenAnstrengung, solange der Diener keine bösen Absichten hat. Und es wurde in dem Hadith, welcher von Aischaüberliefert wurde berichtet, dass der Prophet, Allahs Friede und Segen auf ihm,zu ihr sagte, als sie sich zur ‘Umra aufmachte: „Jedoch ist sie (die ‘Umra)enstprechend deiner Ausgabe und Anstrengung dafür.“
Überliefert von al-Bukhari (1787) und Muslim (1211)

Und werunfähig (krankheitsbedingt oder aufgrund von Reise) ist den Tag aufgrundseiner Länge vollständig zu fasten, dem ist es erlaubt das Fasten zubrechen. Er sucht sich für die Tage, welche er nicht vollständig fastenkonnte, andere Tage wann es ihm beliebt im Jahr aus, um sie an ihrer statt zufasten, selbst wenn die Tageszeit nur 2-3 Stunden betragen, wie es in eigenenLändern der Fall ist.

Schaikh ibn ‘Uthaimin,möge Allah sich seiner erbarmen, sagte:
Wenn das Fasten an den langen Tagen so schwer fällt, dass esunerträglich ist und man dadurch Schaden für den Körper oder dasAuftreten von Krankheiten befürchtet, dann ist das Fastenbrechen erlaubt undman holt es in den kürzeren Tagen nach. Dies aufgrund der Aussage Allahs,erhaben sei Er, im Bezug auf die Verse welche über das Fasten sprechen: “Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwermachen – damit ihr die Frist vollendet und Allah rühmt, dass Er euch geleitethat. Vielleicht werdet ihr dankbar sein.” 2:185 und Seiner Aussage: “Erhat euch erwählt und hat euch nichts auferlegt, was euch in der Religionbedrücken könnte, der Religion eures Vaters Abraham. Er (Allah) ist es,Der euch vordem schon Muslime nannte und (nun) in diesem (Buch), damit derGesandte Zeuge über euch sei und damit ihr Zeugen über die Menschen seinmöget. Also verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah und haltet anAllah fest. Er ist euer Beschützer, ein vortrefflicher Beschützer und einvortrefflicher Helfer.” 22:78 und Seiner Aussage:

“Allahfordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Ihrwird zuteil, was sie erworben hat, und über sie kommt, was sie sich zuschuldenkommen lässt. Unser Herr, mache uns nicht zum Vorwurf, wenn wir (etwas)vergessen oder Fehler begehen. Unser Herr, und erlege uns keine Bürde auf, sowie Du sie jenen auferlegt hast, die vor uns waren. Unser Herr, und lade unsnichts auf, wofür wir keine Kraft haben. Und verzeihe uns und vergib uns underbarme Dich unser. Du bist unser Beschützer. So hilf uns gegen das Volk derUngläubigen!” 2:286

Endedes Zitat aus „Majmu’ Fataawa wa Rasaa’il al-Uthaimin“ (19/309)
Drittens:

Wennfür einige Gebete die Zeiten klar definierbar sind und für andere nicht, so istes verpflichtend die Gebete nach ihrer festgelegten Zeit zu verrichten, die manklar erkennen kann und für die anderen wird es für sie nach Berechnungfestgelegt.
Dies ist was ersichtlich wird in Schweden und benachbarten Ländern imFalle des ‘Ischa Gebets (Nachtgebet), wo die Morgendämmerung noch vor demAbendrot eintrifft, welches die Zeit des ‘Ischa Gebet einläutet.

Unddie richtige Ansicht unter der Gelehrten ist, dass es für sie trotzdemverpflichtend ist das ‘Ischa Gebet zu verrichten und eine Zeit dafür festzulegen,was im Widerspruch zu manchen Gelehrten der hanafitischen Rechtschule steht,welche sagen, es sei durch das Nicht-Eintreffens des Grundes, welches die Zeitist, abbedungen. Siehe auch „Maraqi al-Falaah“, Seite 73

InHaashiyat ar-Rawd al-Murbi’ wird folgendes erwähnt:

Wenndie Zeit nicht einbricht, wie in Bulgarien, so müssen man trotzdem beten unddie Zeit dafür festlegen, sowie sie in der Zeit von Dajjal festgelegt werdensoll. Dies aufgrund dessen was authentisch in Sahih Muslim überliefert wurde woer, Allahs Friede und Segen auf ihm sagte:“ So legt die Zeiten darin fest…“
Und Al-Sarkhasi und al-Balqani erließen das Rechtsurteil, darüber dass eswegfällt. Andere wiederum erließen das Rechturteil, dass es dennochobligatorisch ist und dies ist die richtige Ansicht hinsichtlich desAnalogieschlusses der Tage des Dajjal.

Endedes Zitats aus Haashiyat ar-Rawd al-Murbi’ (1/468)

Schaikhibn ‘Uthaimin, möge Allah mit ihm barmherzig sein, wurde nach Länderngefragt, in denen das Verschwinden der Abendröte, welche die Zeit des ‘IschaGebets einläutet, sehr verspätet auftritt und es ihnen das Wartenschwerfällt.
So antwortete er wie folgt:
„Wenn die Abendröte nicht verschwindet bis die Zeit derMorgendämmerung (Fajr) einläutet, oder es nur für eine kurze Zeitverschwindet, sodass die Zeit für das Verrichten des ‘Ischa Gebets nichtausreicht, so kommen diese Leute unter dasselbe Urteil, wie jene die keine Zeitfür das ‘Ischa Gebet haben, und sie sollen die Zeit nach demnächstliegenden Land richten, in welchen die genügende Zeit des ‘Ischaeintrifft. Und es heißt, man solle sich nach Makkah richten, da sie dieMutter aller Städte ist.
Wenn die Abendröte für eine lange Zeit verschwindet, welches erlaubt das ‘IschaGebet zu verrichten, so müssen diese warten bis die Abendröte verschwindet.Wenn es ihnen jedoch zu schwerfällt, so ist es ihnen erlaubt, das ‘Ischa -Gebetmit dem Maghrib-Gebet zusammen, zu der früheren Zeit zu beten, um dadurchErschwernis und Mühsal abzuwehren, aufgrund der Aussage Allahs, erhaben Sei er:”Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen” und:”und er hat euch nichts auferlegt, was euch in der Religion bedrückenkönnte” und der Aussage in Sahih Muslim, überliefert von Abdullah ibnAbbas, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein: Der Prophet, Allahs Segenund Frieden auf ihm, legte das Dhuhr- und ‘Asr-Gebet, sowie das Maghrib- und ‘Ischa-Gebetin Medina zusammen ohne einen Grund der Furcht oder des starkenRegenfalls.” Und er wurde gefragt wieso er das tat, so wurde gesagt:”Er tat dies um seiner Gemeinschaft keine Erschwernis aufzulegen.”Das bedeutet, dass er ihnen keine Erschwernis auferlegen wollte durch dasUnterlassens des Zusammenlegens der Gebete.“
Ende des Zitat aus „Majmu’ al-Fataawa wa Rasaa’il“ von ibn ‘Uthaimin (12/206)
Und Allah weiß es am besten

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