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2,17712/Dhu al-Qi'dah/1439 , 25/July/2018

Wann vollziehen die menstruierenden Frau und die Wöchnerin den Tawaf

Frage: 21646

Wenn die Blutung der Wöchnerin am Tag von Tarwiyah (8. Dhul-Hijjah) beginnt, wobei sie bereits alle Säulen der Hajj verrichtet hat, ausgenommen vom Tawaf und Saˈy, und sie merkt, dass nach zehn Tagen ihr Reinheitszustand beginnen wird, soll sie sich dann reinigen, die Ganzkörperwaschung vollziehen und die restlichen Säulen der Hajj erfüllen, sprich den Tawaf?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Es ist ihr nicht erlaubt die Ganzkörperwaschung und (dann) den Tawaf  zu vollziehen, bis sie sich sicher ist, dass sie sie rein geworden ist.

Was ich aus der Frage verstehe ist, dass als sie sagte „beginnen wird“, sie noch nicht gesehen hat, dass sie vollständig rein geworden ist. Sie muss aber gesehen haben, dass sie wieder vollkommen rein geworden ist. Und wenn sie rein geworden ist, so soll sie die Ganzkörperwaschung vollziehen, sowie den Tawaf und Saˈy. Und falls sie den Saˈy vor dem Tawaf vollzieht, so ist das unproblematisch, weil der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte, als er bezüglich der Hajj desjenigen gefragt wurde, der den Saˈy vor dem Tawaf vollzog: „Es ist nichts dabei.“

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

انتهى من رسالة 60سؤال في الحيض

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