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Ist von jeder verbotenen Sache eine andere ihresgleichen im Paradies vorzufinden?

Question: 163476

Vom Gläubigen (Muslim) wird gefordert, dass er sich von verbotenen Dingen fernhält, weil er diese im Paradies vorfinden wird. Ist diese Aussage richtig, dass nämlich jede verbotene Sache und jedes im Diesseits verbotene Gelüst/Neigung im Jenseits erlaubt sein werden? Es gibt ja Gelüste wie die gleichgeschlechtliche Liebe, über die gesagt wird, dass sie im Diesseits und Jenseits verboten ist. Wie soll ein Muslim davon Abstand nehmen, wenn er daran verzweifelt, da er sie im Jenseits vorfinden wird? Welchen starken Grund gibt es, diese im Diesseits zu unterlassen?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:

Die Aussage „vom Gläubigen (Muslim) wird gefordert, dass es sich von verbotenen Dingen fernhält, weil er diese im Paradies vorfinden wird“ ist nicht richtig, wenn sie allgemein zu verstehen ist. Daher werden wir nicht alles, was uns Allah -erhaben ist Er- (im Diesseits) verboten hat im Jenseits vorfinden. Vielmehr sind einige wenige Dinge davon umfasst, wie das Verbot des Tragens von Seide (für Männer), das Verbot des Trinkens von Berauschendem (Khamr) und das Verbot des Trinkens aus goldenen und silbernen Gefäßen. Diese gewissen Dinge wird der Muslim zwar im Paradies vorfinden, jedoch in einer Form, die Allahs Gunsterweisung entspricht, sowie dieser ewigen Wohnstätte angemessen ist.

Von Abu Hurairah -möge Allah zufrieden mit ihm sein- wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Wer Seide im Diesseits anzieht, wird sie nicht im Jenseits nicht tragen; wer Berauschendes (Khamr) im Diesseits trinkt, wird es nicht im Jenseits trinken; und wer aus einem silbernen oder goldenen Gefäß trinkt, wird im Jenseits nicht daraus trinken.“ Danach sagte er: „Die Kleidung der Paradiesbewohnern, der Trank der Paradiesbewohner und die Gefäße der Paradiesbewohner.“

Überliefert von An-Nasai in „As-Sunan Al-Kubra“ (6869) und von Al-Albani als authentisch (Sahih) eingestuft in „As-Silsilah As-Sahihah“ Nr. (384).

Und wenn etwas Verbotenes (im Diesseits) im Jenseits ein Gleiches hat, so waren einige Gelehrten der Ansicht, dass derjenige, das dieses Verbotene im Diesseits beging, ihm dieses als Strafe im Jenseits verwehrt sein wird, wie beispielsweise Gesang oder Vergnügung mit einer Frau, die ihm verboten ist (sprich nicht seine Ehefrau ist).

 

Ibn Rajab Al-Hanbali -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wer sich heute seiner Gelüste enthält (sprich davon fastet), wird damit nach seinem Tod sein Fasten brechen. Und wer überstürzt (voreilig) das tut, was ihm vor dem Tod verboten wurde, so wird es ihm im Jenseits als Strafe verwehrt sein und er wird es verpassen. Der Bewies hierfür sind die Worte Allahs -erhaben ist Er:
„Ihr habt eure guten Dinge im diesseitigen Leben dahingehen lassen und sie genossen.“ (Al-Ahqaf 46:20)

 

Und die Worte des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm:
„Wer Berauschendes (Khamr) im Diesseits trinkt, wird es nicht im Jenseits trinken, und wer Seide im Diesseits anzieht, wird sie nicht im Jenseits tragen.“ [Ende des Zitats aus „Lataifu Al-Maˈarif“ (S. 147)]

 

Und Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, während er die Strafen nannte, die ein Unzuchttreibender (Zani) erfahren wird, wenn er keine Reue (Taubah) zeigte:
„Und dazu zählt, dass er sich dem Verlust (dem Entgehen) aussetzt, sich mit den paradiesischen Jungfrauen in guten Wohnungen in den Gärten Edens zu vergnügen. Wenn Allah -erhaben ist Er- den Träger von seidener Kleidung im Diesseits damit straft, dass ihm dies am jüngsten Tag verwehrt sein wird; und (wenn Er) denjenigen, der im Diesseits Berauschendes trank, damit straft, dass es ihm am jüngsten Tag verwehrt sein wird, so wird es auch mit demjenigen sein, der sich an verbotenen Bilder im Diesseits ergötzt hat. Es ist sogar so, dass alles Verbotene, zu dem der Diener im Diesseits geneigt war, ihm das Gegenstück dazu am jüngsten Tag verwehrt sein wird.“

[Ende des Zitats aus „Raudatu Al-Muhibbin“ (S. 365-368)]

Was die Homosexualität (unter Frauen oder Männern) anbelangt, so hat Allah das Seinen Dienern im Diesseits verboten, und die Paradiesbewohner sind absolut frei von solchen Abscheulichkeiten.

Und Allah weiß es am besten.

Source

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