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Das Urteil bezüglich des Anbietens von Essen nichtmuslimischen Arbeitern während der Tage von Ramadan

Question: 149174

Es gibt einen Mann, welcher Land besitzt und nichtmuslimische Arbeiter beschäftigt. Nun hatten diese von ihm gefordert, dass er ihnen während der Tage von Ramadan Essen zur Verfügung stellt, und falls er dies nicht tut, so würden sie die Arbeit unterlassen. Und tatsächlich hat er ihnen Essen während des Ramadan angeboten und dies in vollem Umfang. Was ist ihre Meinung bezüglich dieser Tat?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

br />Erstens:
Das Einstellen nichtmuslimischer Arbeiter (auf der Arabischen Halbinsel) istnicht angemessen und angebracht. Man sollte sie hierfür nicht einreisen lassen.Vielmehr sollte ihre Anwerbung (als Arbeiter) unterlassen werden, da in ihrerEinstellung negative Folgen für die Person (den Arbeitgeber) entstehenkönnen, dies im Bezug auf seine Person, seinen Glauben (‘Aqidah), seinBenehmen und Moral, sowie seine Nachkommenschaft oder Familienangehörigen.Dabei ist die Gefahr, welche seitens angestellter Haushälterinnen undKinderbetreuerinnen, besonders gewaltig.

Aus diesem Grund ist es verpflichtendausschließlich muslimische Frauen für die Arbeit, Erziehung oder Haushalteinzustellen. Ebenso im Bezug auf die Männer, so sollten Muslimeeingestellt werden und keine Nichtmuslime, da diese einen großen Schadenbezüglich der Glaubenslehre anrichten können, und da sie einen anderenGlauben (‘Aqidah), Moral und Einstellung haben, welche nicht mit dem Glaubenund der Moral eines Muslim übereinstimmen. Deswegen ist die Vermeidung ihrerAnwerbung (und Einstellung) verpflichtend, als Vorsichtsmaßnahme vor demÜbel im Befolgen ihres Vorbildes und des Umgangs mit ihnen.

Es ist darüber hinaus nicht gestattet, dass aufder Arabischen Halbinsel unterschiedliche Religionen bestehen bleiben,außer nur die Eine. Es dürfen nicht zwei Religionen auf ihrvorhanden sein. Diese Angestellten undArbeiter jedoch verweilen manchmal lange Zeit auf ihr (der ArabischenHalbinsel), aufgrund ihrer Arbeit oder der Suche danach. Demnach ist es aufgrundder Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Verweist dieJuden und Christen der Arabischen Halbinsel“ -nicht erlaubt Nichtmuslime auf die Arabische Halbinsel zu bringen. Undentsprechend einer anderen Aussage: „Vertreibt die Götzendiener“. Dieses hater, Allahs Segen und Friede auf ihm, auf seinem Sterbebett angeordnet. Daherist es einem Muslim nicht gestattet andere außer Muslime und Musliminnen(für Arbeit) anzuwerben. Was also andere betrifft, so ist es nicht erlaubt sieauf die Arabisch Halbinsel zu holen.
Zu dieser Arabischen Halbinsel, wie wir es bereits erwähnt haben, ist esnicht gestattet jemanden anderen zu bringen, außer einen Muslim. Dieses,da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, die Ausweisung derGötzendienern, der Juden und Christen von ihr anbefohlen hat, sowie dassauf ihr nur eine Religion bestehen bleibt, da sie die Wiege des Islams ist, undda die Muslime, nach Allah, ihre Hoffnungen an sie binden und ihrem Beispielfolgen. Falls nun Nichtmuslime auf die Arabische Halbinsel gebracht werden, soöffnet dies die Tür, dass auch andere (Arbeitgeber) Nichtmuslime holen undsich mit ihnen vermischen, was allen einen großen Schaden bringen würde.
Im Bezug darauf, dass man ihnen Essen anbietet:

Es ist nicht erlaubt ihnen Essen anzubieten. Wennsie Nichtmuslime sind und während der Tage des Ramadan Essen angebotenhaben möchten, so darf man ihnen in dieser Angelegenheit nicht helfen.Auch wenn sie Nichtmuslime (Kuffar) sind, so würde ihr Fasten nicht gültigsein, selbst wenn sie fasten würden. Trotzdem sind sie mit den Zweigen derislamischen Gesetzgebung (Schari’ah) angesprochen. Und wenn dem so ist, so istes nicht erlaubt ihnen bei etwas zu helfen, was der islamischen Gesetzgebungwiderspricht. Vielmehr sollen in der Hoffnung, dass sie den Islam annehmen,beraten und angewiesen werden. So sollen sie zum Islam gerufen und zum Guten hingewiesenwerden, auf dass sie Muslime werden und man den gleichen Lohn wie sie bekommt.„Wer jemanden zu etwas Gutem hinweist, so gebührt ihm ein Lohn gleich dem Lohndes Gutes Tuenden“; „Und dass durch dich ein Mann rechtgeleitet wird, istbesser für dich als rote Kamele (die beste Art von Kamelen).“ So sprach derProphet, Allahs Segen und Frieden auf ihm.
Falls sie es verweigern, so sind sie selbst diejenigen, welche ihr Essen fürsich vorbereiten sollen. Sie sind diejenigen, welche sich um ihre Bedürfnissediesbezüglich selbst kümmern müssen, auf dass sie durch diese Sache beeinflusstwerden und den Islam annehmen. Doch falls sie dies nicht machen, so sollen ihreVerträge aufgehoben werden, und Allah wird sie durch jemand besserenersetzen. Niemals darf er (dieser Landbesitzer) ihnen in dieser Sache Hilfeleisten. Auf keinen Fall darf er ihnen helfen Essen und Trinken währenddes Ramadan zu besorgen, seien sie Nichtmuslime oder große Sünder (Fussaaq)unter den Muslimen, welche nicht fasten. Er darf ihnen nicht helfenwährend des Ramadan essen und zu trinken, oder ihnen helfen etwas zu tun,was Allah verboten hat. Sie können ihren Möglichkeiten entsprechendsich selbst versorgen und das kaufen, wonach sie bedürfen. Ende des Zitat
Schaikh ‘Abdul-Aziz ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein.

Source

[Fataawa Nur ala al-Darb 1/466-568]

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