Das Totengebet ist eine gemeinschaftliche Pflicht. Wenn Einige dem nachkommen, entfällt es für die Anderen. Doch wenn es alle unterlassen, und sie wissen es, dann begehen sie eine Sünde. Und hier gilt es nicht speziell für die Männer. Denn Männer und Frauen sind in der Pflicht, das Totengebet zu verrichten gleichermaßen angesprochen, auch wenn es (der Befehl) grundsätzlich an die Männer ging. Jedoch steht es der Frau nicht zu, dem Totenzug zu folgen, da von Umm 'Atiyyah authentisch überliefert wurde, dass sie sagte: „Uns wurde verboten dem Totenzug zu folgen, jedoch nicht ausdrücklich.“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim. In einer anderen Überlieferung steht: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verbot uns …“
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5,15823/Safar/1441 , 22/October/2019
Das Totengebet ist eine gemeinschaftliche Pflicht (Fard Kifayah)
Frage: 14040
Ist die Pflicht das Totengebet zu verrichten speziell auf die Männer beschränkt oder gilt sie allgemein für jeden Muslim gleich, ob Mann oder Frau?
Inhalt der Antwort
Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Quelle:
Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten