0 / 0
8,78114/08/2016

Die Hajj lässt verpflichtende Rechte, wie Sühnen und Schulden, nicht entfallen

Question: 138630

Es war mir möglich, und alles Lob gebührt Allah, letztes Jahr die Chance zu ergreifen die Pflicht-Hajj zu vollziehen. Sie wissen selbst, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, im Hadith sagte, dass der einzige Lohn für Al-Hajj Al-Mabrur (welche nicht mit Sünden vermischt wird) das Paradies sei. Und wenn der Muslim die Pflicht-Hajj vollzieht, werden alle Sünden, die er begangen hat, vergeben, und er wird von seiner Hajj zurückkehren, als wäre es der Tag, an dem ihn seine Mutter zur Welt brachte. Meine Frage ist: Ich habe Tage, die ich noch nicht nachgefastet habe, welche ich schon seit zwei Jahren nachholen musste. Nachdem ich nun die Hajj vollzogen habe, muss ich immer noch diese Tage nachholen oder vergibt mir Allah alles was in der Vergangenheit war, aufgrund der Hajj, die ich vollzog? Möge Allah es ihnen mit Gutem vergelten!

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Über den Vorzug der Hajj wurden viele Ahadith überliefert, die darauf hinweisen, dass sie die Sünden auslöscht, und dass der Mensch von ihr zurückkehrt, als wäre es der Tag, an dem ihn seine Mutter zur Welt brachte.

Siehe die Antwort der Frage Nr. 34359.

Dieser Vorzug und dieser Lohn bedeuten nicht, dass die Rechte, deren Erfüllung eine Pflicht ist, entfallen, egal ob es Allahs, erhaben sei Er, Rechte sind, wie Sühnen, Eide und alles was bezüglich der Verpflichtung des Menschen von der Zakah bestätigt ist, die man nicht entrichtet hat, oder einem Fasten, das man nachholen muss, oder Rechte der Diener, wie Schulden etc. Die Hajj löscht jede Sünde aus, aber sie lässt, nach Konsens der Gelehrten, nicht die Rechte entfallen.

Wer also beispielsweise etwas vom Ramadan ohne Entschuldigung aufschiebt, was man nachholen muss, dann eine Hajj Mabrur vollzieht, so lässt seine Hajj die Sünde des Aufschiebens entfallen, aber nicht das Nachholen der (jeweiligen) Tage.

Der Autor von „Kaschaaf Al-Qanaa‘“ (2/522) sagte:

„Ad-Dumayri sagte:

„Im authentischen Hadith steht:

„Wer die Hajj vollzieht, und weder den Beischlaf vollzieht noch Frevel begeht, der verlässt seine Sünden, als wäre es der Tag, an dem ihn seine Mutter zur Welt brachte.“

Dies bezieht sich auf die Sünden, die speziell mit den Rechten Allahs, erhaben sei Er, verbunden sind, und nicht mit den Dienern. Die Rechte selbst werden nicht entfallen. Auf wem also ein Gebet, eine Sühne oder Ähnliches von Allahs, erhaben sei Er, Rechten lastet, so wird dies nicht von ihm entfallen, da es Rechte sind und keine Sünden. Es ist eher eine Sünde diese aufzuschieben. So wird das Aufschieben selbst durch die Hajj entfallen, aber nicht die Rechte selbst. Wenn man sie also danach wieder aufschiebt, wird eine neue Sünde auftreten. Al-Hajj Al-Mabrur lässt die Schuld der Widersetzung entfallen und nicht die Rechte.“ Dies sagte er in „Al-Mawaahib“.“

Ibn Nujaim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Al-Bahr Ar-Raa`iq“ (2:364), nachdem er die Meinungsverschiedenheit, ob die Hajj die großen Sünden auslöscht, erwähnte:

„Fazit ist, dass die Angelegenheit kontrovers ist, und dass man nicht absolut sagen kann, dass die Hajj die großen Sünden von den Rechten Allahs, abgesehen von den Rechten der Diener, auslöscht. Und wenn wir sagen, dass sie sie auslöscht, dann bedeutet es nicht, wie sich viele Menschen einbilden, dass die Schulden von einem entfallen. Genauso verhält es sich mit dem Nachholen der Gebete, des Fastens und der Zakah, da niemand so etwas sagte. Vielmehr ist gemeint, dass die Sünde des Aufschiebens der Schulden entfällt, und nachdem man bei ‘Arafa stand und weiterhin dies aufschiebt, begeht man jetzt wieder eine Sünde. Genauso verhält es sich, wenn man das Gebet bis nach seiner Zeit aufschiebt. Dies verfliegt durch die Hajj, aber nicht das Nachholen. Und nachdem man bei ‘Arafa stand, wird man aufgefordert diese nachzuholen, und wenn man es nicht tut, begeht man eine Sünde, gemäß der Meinung, dass man dies sofort tun muss. Und so verhält es sich auch, gemäß diesem Analogieschluss, bei allen anderen Taten. Allgemein ist zu sagen, dass niemand sagte, dass die überlieferten Ahadith in Bezug auf die Hajj allgemein zu verstehen sind, so wie es klar ist.“

Fazit: Du muss das nachholen, was vom Ramadan noch auf dir lastet. Und deine Schuld wird nur dadurch frei. 

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

at email

Our newsletter

To join our newsletter please add your email below

phone

IslamQA App

For a quick access to our content and offline browsing

download iosdownload android