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1,67710/08/2020

Erleidet eine Firma Schaden durch die Sünden des Geschäftspartners?

Question: 128884

Ich habe einen Geschäftspartner, der große Sünden begeht, wovon ich erst erfuhr, nachdem wir eine Geschäftsbeziehung eingegangen sind. Es gab viele Auseinandersetzungen, durch welche die Firma fast zum Schließen veranlasst wurde, doch blieb sie bestehen. Was ist das Urteil bezüglich des gemischten Vermögens? Und was ist das Urteil bezüglich der Abgabe der Zakah? Und wie ist das Jahresgehalt bei dieser Art von Firma, da ich von dieser Art des Handels abhängig bin?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Dass der Geschäftspartner in große Sünden verwickelt ist, oder große Sünden begeht, heben die Legitimität (Richtigkeit) der Firma nicht auf. Wenn er jedoch anderen Missbrauch begeht, welcher der Firma schadet, wie dass er mit Zinsen oder Bestechung zu tun hat, oder anderen Dingen, durch welches das Vermögen der Firma mit Haram-Vermögen vermischt wird, so muss man sich dies ganz genau ansehen. Du musst dich von ihm trennen und die Firma schließen, um dich nicht von Haram-Geld zu ernähren und dies sogar zu akzeptieren.

Wenn die Sünden des Geschäftspartners nicht mit der Firma zu tun haben, wie dass er Unzucht begeht, Alkohol trinkt etc., was nicht direkt mit der Geschäftsbeziehung zu tun hat, so beeinträchtigt (schadet) es die Firma nicht, solange ihre Tätigkeit der islamischen Gesetzgebung folgt. Dir steht es demnach frei, ob du die Firma auflöst oder fortbestehen lässt. Die Beendigung der Geschäftsbeziehung mit so einer Art von Personen ist zu bevorzugen, damit du durch den Umgang mit ihr keinen Schaden erleidest. Die Auflösung der Firma mit solchen Leuten ist besser. Doch wenn sie einige Zweit weiterbesteht, wird es nicht der Firma schaden, da die Sünden (des Geschäftspartners) auf sein Konto gehen (ihm schaden). Die Firma wird einen Schaden erleiden, wenn die Sünden (Ungehorsam) mit Zinsen oder Geldbetrug zu tun haben, oder die Firma mit Dingen arbeitet, die Allah verboten hat, wie Kauf und Verkauf von verbotenen (haram) Dingen, verschiedene Arten von Bestechung und Betrug, Zinsen etc. Denn dies alles schadet der Firma.

Endes des Zitats des geehrten Schaikhs ˈAbdul-ˈAziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein.

[Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb (3/1459)]

Source

Aus „Fatawa Nur ´ala Ad-Darb“

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