„Es besteht kein Problem darin, wenn es nötig ist. Wenn man es jedoch bis in die Nacht hinaufschieben kann, dann ist dies sicherer.“
Der geehrte Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein-
Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (15/264).
Im Beschluss des „Islamischen Fiqh-Gremiums“ steht: „Folgende Angelegenheiten gehören nicht zu den Dingen, die das Fasten brechen: Augentropfen, Ohrentropfen, Ohrspülungen und Nasentropfen oder Nasenspray, wenn nichts verschluckt wird, was in den Hals gelangt.“
Aus „Majallah Al-Majma'“ (10/2/454).
Und Allah weiß es am besten.