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Er konnte im Krankenhaus weder die Gebetswaschung noch den Tayammum vollziehen, woraufhin er in diesem Zustand betete

Question: 104172

Ich ging ins Krankenhaus und blieb dort drei Tage lang und konnte nicht die Gebetswaschung vollziehen. Ich holte mir einen Stein und vollzog mit ihm den Tayammum, jedoch konnte ich dies nicht beim Morgengebet machen. Ich bin gelähmt und kann mich nur mit Hilfe bewegen. Ich wollte auch nicht das Morgengebet verpassen, weshalb ich den Tayammum gelassen und das Morgengebet gebetet habe. Ich konnte mich auch nicht zur Gebetsrichtung wenden. War dies erlaubt oder nicht? Muss ich die Gebete nachholen?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Wenn der Kranke die Gebetswaschung nicht vollziehen kann und niemanden findet, der dies für ihn tut, dann soll er den Tayammum vollziehen, auch wenn es mit der Wand oder dem Bett gemacht wird, wenn auf diesen Staub ist. Man kann aber auch Erde in ein Gefäß oder einer Tüte mitnehmen und damit den Tayammum vollziehen. Und wenn man auch nicht den Tayammum vollziehen kann, dann soll man in diesem Zustand beten.

Genauso verhält es sich mit der Gebetsrichtung. Wenn man sich zu ihr wenden kann, dann muss man es tun, doch wenn nicht, dann soll man in diesem Zustand beten, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ [AL-Baqarah:286]

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Soll der Kranke, der keine Erde findet, mit der Wand oder dem Bett den Tayammum vollziehen oder nicht?“

Antwort: „Die Wand gehört zum guten Erdboden (arab.: As-Sa'id At-Tayyib). Wenn die Wand aus Erdboden besteht, egal ob Stein oder Lehm, dann ist es erlaubt damit den Tayammum zu vollziehen. Wenn die Wand aber mit Holz bedeckt oder bestrichen ist, dann ist es nur erlaubt damit den Tayammum zu vollziehen, wenn darin Erde enthalten ist, und es ist kein Problem. Es ist dann so, als würde man den Tayammum auf dem Boden vollziehen, denn die Erde ist vom Boden. Wenn aber darauf keine Erde ist, dann hat es nichts dem guten Erdboden (Sa'id) zutun und man darf damit nicht den Tayammum vollziehen.

Was das Bett betrifft, so darf man damit nur den Tayammum vollziehen, wenn darauf Staub ist. Ansonsten darf man dies nicht tun, da dies ebenso nicht zum Erdboden gehört.“ Aus „Fatawa At-Tahara“ (S. 240).

Das Ständige Komitees für Rechtsurteile wurde gefragt: „Ich bin am bettlägerig und kann mich nicht bewegen. Wie soll ich nun die Reinigung vollziehen, um das Gebet verrichten zu können? Und wie soll ich beten?“

Antwort: „Erstens: Was die Reinheit betrifft, so muss sich der Muslim mit Wasser reinigen. Wenn er dies aber aufgrund einer Krankheit oder eines anderen Grundes nicht kann, dann soll er mit reiner Erde den Tayammum vollziehen. Und wenn er dies auch nicht kann, dann entfällt bei ihm die Reinigung und er darf in diesem Zustand beten. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ [At-Taghabun:16] Er -erhaben ist Er- sagte auch: „Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ [Al-Hajj:78] Was den Urin oder Stuhl betrifft, so reicht, wenn dies mit Steinen oder sauberen Tüchern ausgwischt wird. Die jeweilige Stelle muss dann drei Mal oder mehr ausgewischt werden, bis die Stelle sauber ist.

Zweitens: Was das Gebet angeht, so muss der Kranke das Gebet stehend vollziehen. Wenn er dies nicht kann, dann sitzend. Und wenn er dies nicht kann, dann auf der Seite liegend. Denn 'Imran Ibn Husain berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Bete stehend, wenn du es aber nichts kannst, dann sitzend, und wenn du dies nicht kannst, dann auf der Seite liegend.“ Und Allah -erhaben ist Er- sagte: „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ Aus „Al-Fatawa Al-Muta'alliqah bit Tibb wa Ahkam Al-Marda“ (S. 78).

Wenn du das Morgengebet ohne Gebetswaschung oder Tayammum und ohne dich zur Gebetsrichtung gewendet zu haben gebetet hast, weil du nicht dazu in der Lage bist und niemanden gefunden hast, der dich für die Gebetswaschung wäscht, den Tayammum mit dir macht und dich zu Gebetsrichtung wendet, dann ist dein Gebet gültig und du musst es nicht wiederholen. Du musst dir auch nicht vorstellen den Tayammum vollzogen zu haben, weil dies nicht sein muss und nichts bringt.

Wenn du aber durch Hilfe anderer in der Lage wärst den Tayammum oder die Gebetswaschung zu vollziehen oder dich zu Gebetsrichtung zu wenden, jedoch hast du es vernachlässigt nach Hilfe zu bitten, dann hast du es versäumt dich zu reinigen, was eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets ist. Demnach musst du deine Gebete nachholen, jedoch ohne Reinheit oder Zuwendung zur Gebetsrichtung.

Und Allah weiß es am besten.

Source

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