Ist es erlaubt, dass ich für die Hajj verreise und aus Mekka Waren kaufe, die ich dann in meinem Heimatland verkaufe, um davon etwas zu verdienen?
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98511/06/2022
Er verreist, um die Hajj zu vollziehen und Handel zu betreiben
Question: 32629
Answer
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Es ist erlaubt in der Hajj-Saison Handel zu betreiben. At-Tabari überlieferte in seinem „Tafsir“, mit seiner Überlieferungskette, von Ibn 'Abbas -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, über Allahs -erhaben ist Er- Aussage: „Es ist keine Sünde für euch, dass ihr nach Huld von eurem Herrn trachtet“, der dann sagte: „Es besteht für euch kein Problem darin, dass ihr vor und nach dem Ihram-Zustand etwas kauft und verkauft.“
Und Allah verleiht den Erfolg.
Source:
Siehe: Fataawa Al-Lajnah ad-daa’imah lil-Buhuuth al-’ilmiyah wa-l iftaa (11/13)