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Das Urteil über das Wölben und Färben der Wimpern

Question: 239542

Was ist das Urteil über das Wölben und Färben der Wimpern, für eine Zeit von mehreren Monaten?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Die Grundlage über das Schmücken ist, dass es erlaubt ist.

Allah -erhaben sei Er- sagte:

„Sag: Wer hat den Schmuck Allahs verboten, den Er für Seine Diener hervorgebracht hat, und (auch) die guten Dinge (aus) der Versorgung (Allahs)? Sag Sie sind im diesseitigen Leben für diejenigen (bestimmt), die glauben, und am Tag der Auferstehung (ihnen) vorbehalten. So legen Wir die Zeichen ausführlich dar für Leute, die Bescheid wissen.“ [Al-A'raaf 7:32]

Wenn die Frau einen Ehemann hat, dann gehört dementsprechend das Schmücken zu den nützlichen Bräuchen. Denn sie trägt dazu bei, die Beziehung zwischen den Eheleuten zu stärken. Und die Grundlage bezüglich der nützlichen Bräuche ist, dass sie erlaubt sind.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Die Verhaltensweisen der Diener, im Bezug auf die Aussagen und Taten, werden in zwei Arten eingeteilt: (1) Gottesdienstliche Handlungen ('Ibadat), durch die ihre Religion besser wird und (2) Bräuche ('Adat), die sie für ihr Diesseits brauchen:

Durch die Untersuchung der islamischen Gesetzgebung wissen wir, dass der Befehl für die  gottesdienstlichen Handlungen, die Allah befiehlt oder liebt, nur durch die islamische Gesetzgebung bestätigt werden kann.

Was die Bräuche angeht, so sind es die Taten, an die sich die Menschen, im Bezug auf ihr Diesseits, von allem, was sie brauchen, gewöhnt haben. Und die Grundlage darin ist, dass sie nicht verboten sind. Demnach ist von dem nur das verboten, was Allah -gepriesen und erhaben sei Er- verboten hat.

Auch ist die Grundlage im Bezug auf die Bräuche, dass sie verziehen werden. Und nichts von ihnen wird verboten, außer dem, was Er verbietet. Ansonsten treten wir in die Bedeutung von Allahs Aussage ein: „Sag: Was meint ihr zu dem, was Allah für euch an Versorgung herab gesandt hat und was ihr dann als Verbotenes und Erlaubtes festgelegt habt.“ [Yunus:59]

Aus diesem Grund rügte Allah die Götzendiener, die in der Religion das einführten, was Allah nicht erlaubte und das verboten, was Er nie verboten hat. Und dies ist eine gewaltige, nützliche Regel.“

Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (29/16-18). 

Wir kennen von der islamischen Gesetzgebung nichts, was verbietet sich mit dem Wölben und Färben der Wimpern zu schmücken. Somit ist die Grundlage darin, dass es erlaubt ist, entsprechend dem, was wir bereits festgestellt haben.

Es muss aber angemerkt werden, dass es der Frau nicht gestattet ist ihre Schönheit fremden Männern zu zeigen. 

Für mehr Nutzen siehe die Fatwa Nr. 113725

Und Allah weiß es am besten.

Source

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