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Ist der Schwur auf die Scheidung ein Schwur auf etwas anderem als Allah?

Question: 134281

Ist der Schwur auf die Scheidung verboten, da es ein Schwur auf etwas anderes als Allah, ist?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

„Der Schwur auf etwas anderem als Allah ist eine verwerfliche Angelegenheit, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer schwört, der soll auf Allah schwören oder schweigen.“ Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch:“ Wer auf etwas anderem als Allah schwört, der hat entweder Kufr oder Schirk begangen.“ Und dies ist ein authentischer Hadith. Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch: „Wer auf seine gottesdienstlichen Handlungen schwört, der gehört nicht zu uns.“ Er sagte auch: „Schwört nicht auf eure Väter, Mütter oder auf Götzen, und schwört nur auf Allah, wenn ihr wahrhaftig seid.“

Dies ist sein -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Urteil. Dieses ist, dass es verboten ist auf etwas anderem als Allah zu schwören, egal was es ist. So ist es nicht erlaubt auf den Propheten, die Kaaba, gottesdienstliche Handlungen, das Leben von Soundso oder die Ehre von Soundso zu schwören. All das ist verboten, denn die authentischen Ahadith weisen auf das Verbot dessen hin.

Abu 'Umar Ibn 'Abdil Barr, der bekannte Imam, -möge Allah ihm barmherzig sein-überlieferte den Konsens der Gelehrten darüber, dass es verboten ist auf etwas anderes als Allah zu schwören. So müssen die Muslime darauf achten.

Was die Scheidung angeht, so hat sie in der Realität nichts mit der Scheidung zu tun, auch wenn die Rechtsgelehrten sie als Schwur bezeichnet haben, jedoch gehört sie nicht dazu. Mit dem Schwur auf die Scheidung ist gemeint, dass man auf etwas anspornt, etwas verbietet, für wahr oder Lüge erklärt. Wenn man sagt: „Bei Allah, ich werde nicht aufstehen“, oder: „Bei Allah, ich werde nicht Soundso ansprechen.“ Das wird als Schwur bezeichnet. Wenn man aber sagt: „Meine Frau ist geschieden, wenn ich aufstehe“, oder: „Meine Frau ist geschieden, wenn ich Soundso anspreche“, so gilt dies als Schwur in dieser Art, also in Form von, wenn man jemanden anspornt, etwas verbiet, für wahr oder Lüge erklärt. Es wird als Schwur in dieser Bedeutung bezeichnet. Es hat aber nichts mit dem Schwur auf etwas anderem als Allah zu tun, denn man hat nicht gesagt: „Ich schwöre auf die Scheidung, dass ich dies nicht tun werde“, „ich schwöre auf die Scheidung, dass ich Soundso nicht ansprechen werde“, denn das ist nicht erlaubt.

Wenn man aber sagt: „Ich bin geschieden, wenn ich Soundso anspreche“, oder: „Ich bin geschieden, wenn du dorthin gehst“, und damit ist die Frau gemeint, oder: „Ich bin geschieden, wenn du dorthin verreist“, dann gilt dies als angehängte Scheidung (Talaq Mu'allaq) und wird als Schwur bezeichnet, weil man damit auf etwas anspornt, etwas verbiet, für wahr oder für Lüge erklärt. Richtig darin ist, dass man ihr, sich selbst oder jemand anderem das, worauf man geschworen hat, verbieten will, sodass es wie ein Schwur beurteilt wird und daraus die Sühneleistung für den Schwur resultiert.

Dies widerspricht auch nicht unserer Aussage, dass der Schwur auf etwas anderem als Allah nicht erlaubt sei, denn das ist eine Sache und das andere eine andere Sache. Der Schwur auf etwas anderem als Allah ist, wenn man sagt: „Bei Al-Lat, Al-'Uzza, bei Soundso, beim Leben von Soundso.“ Das ist ein Schwur auf etwas anderem als Allah. Was das andere aber betrifft, so gilt die „anhängende Scheidung“ nicht als Schwur in ihrer eigentlichen Bedeutung auf etwas anderem als Allah. Jedoch gilt sie als Schwur, indem man damit etwas verbieten, für wahr oder Lüge erklären will.

Wenn man also sagte: „Ich bin geschieden, wenn ich Soundso anspreche“, so ist es, als würde man sagen: „Bei Allah, ich werde Soundso nicht ansprechen.“ Und wenn man sagt: „Ich bin geschieden, wenn du Soundso ansprichst (wenn man mit seiner Frau spricht)“, dann ist es so, als würde man sagen: „Bei Allah, du darfst nicht Soundso ansprechen.“ Wenn diese „Scheidung“ dann gebrochen wird, dann besagt die richtige Ansicht, dass man die Sühneleistung für den Schwur entrichten soll. Das bedeutet, dass es unter dasselbe Urteil, wie der Schwur, fällt, wenn man damit der Frau oder sich selbst etwas verbieten will, und nicht gemeint hat, dass man sich tatsächlich scheiden lassen würde. Diese Aussage fällt bei einigen Gelehrten unter die Kategorie des Schwurs, was die richtigere Ansicht ist. Bei den meisten aber tritt die Scheidung dann tatsächlich ein.

Bei einer Gruppe von Gelehrten aber tritt die Scheidung nicht ein, was die richtigere Ansicht ist. Dies wählten auch Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah, Ibn Al-Qayyim und eine Gruppe der Altvorderen -möge Allah ihnen barmherzig sein- aus, da es wie der Schwur ist, in dem man auf etwas anspornen, etwas verbieten, für wahr oder für Lüge erklären will. Es ist aber nicht wie der Schwur, bei dem es verboten ist auf etwas anderes als Allah schwören, da es dies nicht ist. So sollte der Unterschied dazwischen verstanden werden. Und Allah weiß es am besten.“

Der ehrenwerte Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein-

Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“ (1/181-183).

Source

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