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Urheberrechte und das Urteil über das Fotografieren von Teilen aus wissenschaftlichen Quellen

Question: 26307

Ist das Fotografieren von Teilen aus wissenschaftlichen Quellen, aus Lernzwecken, verboten, da der hohe Preis dieser Quellen der Grund für diese Fotos sind? Wenn jemand aus diesen Fotos Geld macht, ist dies auch verboten?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Uns scheint, dass Urheberrechte den Besitzern und ihren Erben danach gehören und dass das Fotografieren oder Abschreiben, zu persönlichen Zwecken und nicht zum Verkauf, kein Problem darstellt, solange der Besitzer dies spezifisch nicht verboten hat. Wenn die Fotos aber für den Verkauf und Handel gemacht werden, dann ist dies verboten.

Schaikh Bakr Ibn 'Abdillah Abu Zaid sagte: „Diese Absätze, die das Werk vor Spielereien und Eindringlingen schützen und die Anstrengung und Wert des Autors bewahren, gehören zu den Dingen, die im Islam unbedingt gewusst werden müssen. Die Überlieferungstexte der islamischen Gesetzgebung und ihre Grundregeln weisen klar und deutlich darauf hin, was du in ‚Adab Al-Muallifin‘ und ‚Kutub Al-Istilah‘ niedergeschrieben vorfindest.“ Aus „Fiqh An-Nawazil“ (2/65).

Das islamische Fiqh-Gremium, das aufgrund von Urheberpersönlichkeitsrechte abgehalten wurden, erließ folgenden Beschluss:

„Erstens: Handelsnamen, Firmennamen, Handelsmarken, Schriften und Erfindungen sind Rechte, die speziell ihren Besitzern gehören. In der heutigen Zeit haben sie einen beachtlichen finanziellen Wert erhalten. Diese Rechte werden nach der islamischen Gesetzgebung geachtet und es ist nicht erlaubt sie zu verletzen.

Zweitens: Es ist erlaubt mit dem Handelsnamen, dem Firmennamen oder der Handelsmarke zu handeln und sie für eine finanzielle Gegenleistung zu übertragen, wenn Betrug dabei ausgenommen wird, sodass dies ein finanzielles Anrecht wird.

Drittens: Urheberrechte sind in der islamischen Gesetzgebung geschützt, ihre Besitzer dürfen damit handeln und es ist nicht erlaubt sie zu verletzen.“ Aus „Majallah Al-Majma'“ (Nr. 5, Bd. 3, S. 2267).

Die Gelehrten des Ständigen Komitees für wissenschaftliche Forschungen sagten:
„Es ist nicht verboten nützliche Aufnahmen aufzunehmen und zu verkaufen, Bücher zu fotografieren und zu verkaufen, da dadurch die Verbreitung des Wissens unterstützt wird, es sei denn die Besitzer verbieten dies. Dann muss erst ihre Erlaubnis eingeholt werden.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (13/187).

Und Allah weiß es am besten.

Source

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