Die Fatwa des Schaikhs -möge Allah ihm barmherzig sein-, dass der Reisende die Gebete zusammenlegen und verkürzen und das Fasten brechen darf, gilt solange er sich innerhalb der Reise befindet, aufgrund der allgemeinen Überlieferung. Dies war zuvor schon die Ansicht von Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah. Die Mehrheit der Gelehrten aber ist der Ansicht, dass der Reisende die Erleichterungen der Reise in Anspruch nehmen darf, solange er nicht die Absicht fasst, vier Tage oder länger (irgendwo) zu weilen. Und dies ist die sicherere Ansicht. Nach dieser Ansicht hat auch der ehrenwerte Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- eine Fatwa erteilt.
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2,27522/Muharram/1445 , 09/August/2023
Der Reisende soll sein Gebet vollständig verrichten, wenn er die Absicht fasst, mehr als vier Tage (im Reiseziel) zu bleiben
Frage: 21091
Ich bin Algerier und bin vor ca. drei Jahren nach Großbritannien gekommen. Seitdem ich die Fatwa von Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- gehört habe, in der er sagte, dass das Verkürzen der Gebete keine zeitliche Grenze hätte, verkürze ich sie.
Ich betrachte mich in einem Zustand des Wartens, dass, sobald die Situation in meinem Heimatland sicher wird, ich zurückkehren werde. Ich bitte Sie um eine klare Fatwa, die auf meinen Fall zutrifft. Möge Allah es Ihnen mit dem Besten vergelten!
Inhalt der Antwort
Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Quelle:
Schaikh ‘Abdulkarim Al-Khudair